Anträge der GAL-Fraktion zur Haushaltskonsolidierung

Elisabeth Kramer • Schollstr. 16 • D-69469 Weinheim • Tel. 06201-12513 • mobil 01717064289
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6. Februar 2017

 

An Herrn Oberbürgermeister
Heiner Bernhard
Obertorstr. 9  69469 Weinheim

Es folgen einige Anträge der GAL-Fraktion, die insgesamt eine Haushaltskonsolidierung zum Ziel haben.

Für die GAL-Fraktion Elisabeth Kramer
1. Antrag zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Haushaltsstrukturkommission
Der Gemeinderat beschließt, dass die Haushaltsstrukturkommission nach Abschluss der Haushaltsberatungen in regelmäßigen Zusammenkünften den Vollzug des Haushaltsplans begleiten, die aktuelle Haushaltsstruktur der Stadt überprüfen und dem Gemeinderat geeignete strukturelle Einsparvorschläge unterbreiten soll. Der Gemeinderat erwartet, dass beim Vollzug des Haushaltsplans alle Anstrengungen unternommen werden, um die Ergebnisse des Ergebnis- und des Investitionshaushalts weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck soll der Haushaltsstrukturkommision regelmäßig Berichte über den Haushaltsvollzug erstattet werden. Stellenbesetzungen sollen in der HSK besprochen und auf Alternativen geprüft werden. Dabei soll es auch um eine Überprüfung der städtischen Haushaltsstrukturen gehen, insbesondere von Bereichen, deren Überprüfung einen längeren Zeitraum zurückliegt  (wie z.B. die Struktur der Ämter, Möglichkeiten der Ausgliederung u.ä.).

2. Antrag zur Schaffung von integrativem Wohnraum und weiteren Möglichkeiten der Anschlussunterbringung
Verwaltung und Haushaltsstrukturkommission werden beauftragt, Optionen und Lösungs-, sowie Finanzierungsmöglichkeiten für die Schaffung von integrativem Wohnraum und weiteren Möglichkeiten zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zu prüfen und dem Gemeinderat geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Ziel ist insbesondere, private Träger und Kapitalgeber an der Aufgabe zu beteiligen und moderne Formen und Trägerschaften des integrativen Wohnbaus heranzuziehen (z.B. sog. „Hoffnungshäuser“, Mehrgenerationen-Wohnprojekte u.ä.). Auf der Basis des „Paktes für Integration“, dessen Abschluss zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden unmittelbar bevorsteht und dem Wohnbauförderprogramm des Landes sollen zudem alle Fördermöglichkeiten erschlossen werden.
3. Antrag zur Überprüfung von städtischen Beteiligungen und Mietverträgen Verwaltung und Haushaltsstrukturkommission werden beauftragt, die von der Stadt gehaltenen Beteiligungen und die Mietverträge, die die Stadt zur Erfüllung gesetzlicher oder städtischer Aufgaben abgeschlossen hat, zu überprüfen. Dabei sollen Optimierungsvorschläge erarbeitet werden, um künftig Kosten einsparen. Dem Gemeinderat sollen geeignete Vorschläge unterbreitet werden.
4. Antrag zur künftigen Abwicklung von Förderleistungen, insbesondere kleinerer Förderbeträge
Verwaltung und Haushaltsstrukturkommission werden beauftragt, Alternativen zur bisherigen Gewährung von freiwilligen Förderleistungen für die Vereine, insbesondere für die Gewährung geringer Zuschüsse zu entwickeln. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Abwicklung der Zuschussgewährung auf die Vereine übertragen und damit deren Selbstverwaltung gestärkt werden kann.