Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt.
Jede*r Wahlberechtigte hat insgesamt 34 Stimmen, die für Kandidierende aus allen sechs Wohnbezirken vergeben werden können. Es dürfen insgesamt jedoch nicht mehr als 34 Stimmen vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Außerdem dürfen innerhalb eines Wohnbezirks nicht mehr Kandidierende gewählt werden, als im betreffenden Wohnbezirk Sitze zu vergeben sind.
Weil eine „unechte Teilortswahl“ stattfindet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar
Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte |
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Weinheim Kernstadt Hohensachsen/Ritschweier Lützelsachsen Oberflockenbach Rippenweier Sulzbach |
23 Vertreter 2 Vertreter 4 Vertreter 2 Vertreter 1 Vertreter 2 Sulzbach |
Jede*r Wahlberechtigte hat 34 Stimmen, die für Kandidierende aus allen sechs Wohnbezirken vergeben werden können. Es dürfen insgesamt jedoch nicht mehr als 34 Stimmen vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Außerdem dürfen innerhalb eines Wohnbezirks nicht mehr Kandidierende gewählt werden, als im betreffenden Wohnbezirk Sitze zu vergeben sind.
- Sie können entweder mit all Ihren Stimmen eine komplette Liste wählen oder Ihre Stimmen auf einzelne Personen verteilen. Dabei dürfen Sie einer Person bis zu drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren.
- Bei der Kommunalwahl ist auch das Panaschieren möglich. Das heißt, dass auch Kandidat*innen anderer Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel eingetragen werden können.
- Erhalten in einem Wohnbezirk mehr Kandidat*innen Stimmen, als Vertreter zu wählen sind, so sind alle Stimmen für diesen Wohnbezirk ungültig.
- Wer mehr als 34 Kandidat*innen wählt oder insgesamt mehr als 34 Stimmen abgibt, dessen Stimmzettel ist ungültig.
- Wer weniger als 34 Stimmen abgibt, wählt zwar gültig, verschenkt aber Stimmen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl, um bequem von zu Hause aus zu wählen!