Grün-Schwarz legt Corona-Soforthilfepaket II in Höhe von 1,5 Milliarden Euro auf


Die grün-schwarze Koalition im Land hat ein weiteres Soforthilfe-Paket gegen die Corona-Krise auf den Weg gebracht. Es hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro“, sagte der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl. Kernstück ist ein branchenoffener Soforthilfefonds in Höhe von 775 Millionen Euro. Gleichzeitig gibt es eine sog. „Liquiditätsbrücke“ für kleine und mittlere Unternehmen. „Das sind gezielte Tilgungszuschüsse. Weiter wollen wir Branchen gezielt unter die Arme greifen, die von den Folgen der Pandemie besonders betroffen seien. 330 Millionen Euro Soforthilfe werden deshalb für die Gastronomie und Hotellerie zur Verfügung gestellt“, so Sckerl.

Mit 200 Millionen Euro soll dem ÖPNV unter die Arme gegriffen werden. Uli Sckerl: „Wir sind auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen, egal ob es der Weg zur Schule, zur Arbeit oder zum Einkaufen ist. Wir brauchen z.B. einen leistungsfähigen RNV, aber auch unsere Busunternehmen“. Zusätzliche 40 Millionen Euro werden zur Verfügung gestellt, weil mit dem zusammengebrochene Tourismus- und Ausflugsverkehr wichtige Einnahmemöglichkeiten der mittelständischen Busunternehmen komplett ausfallen.

Wichtig ist auch das ehrenamtliche Engagement der Menschen in Baden-Württemberg. „Deshalb unterstützen wir alle Vereine jeglicher Art mit 50 Millionen Euro Soforthilfe – sowohl im Sport, in der Amateurmusik, im Naturschutz oder im sozialen Bereich“, so Uli Sckerl weiter. Er betonte schließlich die wichtige Rolle von Kunst und Kultur auch in Krisenzeiten. Dafür gebe es Hilfen von 40 Millionen Euro. Damit der digitale Fernunterricht gelingen und ausgebaut werden kann, hat sich die Spitzenrunde zudem darauf geeinigt, 65 Millionen Euro bereitzustellen, damit bedürftige Schülerinnen und Schüler über ein digitales Endgerät verfügen können.  Die Finanzierung der weiteren Soforthilfen erfolgt über die Kreditermächtigung, die der Landtag Mitte März beschlossen hat. Uli Sckerl wird Sprechstunden und weitere Informationen anbieten, um die Zugangsmöglichkeiten zum Soforthilfepaket II zu erläutern. Das werde geschehen, wenn die Maßnahmen im Einzelnen entworfen sind.