Über das Klimaschutzgesetz und den 2. Nachtragshaushalt

Liebe Freundinnen und Freunde,

in der gestrigen Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg haben wir zwei wichtige Beschlüsse gefasst, über die ich Euch gerne direkt informieren möchte:

Wir haben unter anderem einen großen Grünen Erfolg erzielt und endlich das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet! Und wir haben den Nachtragshaushalt beschlossen und damit wichtige Weichen für unseren Weg durch die Corona-Krise und in die Zukunft gestellt.

Die Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes zu verhandeln war nicht einfach, dafür haben wir lange gearbeitet. Aber es hat sich gelohnt: Es ist uns gelungen es noch in diesem Jahr zu beschließen, damit wird es noch vor der nächsten Wahl in Kraft treten. Für uns Grüne ist das ein riesiger Erfolg! Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es eine Vielzahl an Neuerungen, ich möchte drei für mich zentrale Punkte herausgreifen:

Klimaziel 2030: Mindestens 42% Treibhausgasminderung

Ein zentraler Baustein ist die Festlegung des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 42% Treibhausgasminderung gegenüber 1990. Das ist ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität Baden-Württembergs im Jahr 2050. Bei einer drohenden Verfehlung der Klimaschutzziele wird ein Mechanismus ausgelöst, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen das Ziel wieder erreichbar wird.

PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen

Ab dem 01.01.2022 gilt in Baden-Württemberg eine PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Damit sind wir bundesweit das erste Bundesland, in dem eine PV-Anlange verpflichtend beim Neubau installiert werden muss. Nichtwohngebäude sind alle gewerblich genutzten Gebäude, öffentliche Bauten, Discounter und Lebensmittelmärkte, Logistiker und große Parkplätze. Für uns ist das der Einstieg – in der nächsten Wahlperiode wollen wir die PV-Pflicht erweitern.

Kommunale Wärmeplanung

Ebenfalls neu im Klimaschutzgesetz: Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für alle Stadtkreise und große Kreisstädte einführen. Die 103 größten Kommunen werden verpflichtet, dafür übernimmt das Land 100% der Kosten. Für die übrigen Gemeinden bleibt das Instrument eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Dafür stehen Förderprogramme des Landes zur Verfügung.

Wärmeplanung ist die Voraussetzung für die Umstellung von Wärmeproduktion über fossile Rohstoffe hin zu Wärme aus Erneuerbaren Energien, aus industrieller Abwärme und Umweltwärme. Da ein großer Teil der Fernwärme in Baden-Württemberg aus Kohlekraftwerken stammt, ist dies auch ein notwendiger Schritt für den Kohleausstieg.

Etwas füge ich noch hinzu, weil ich immer wieder darauf angesprochen werde: Neben dem „Klimaschutz-Plus“-Programm für die Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude gibt es auch eine Neuauflage des erfolgreichen PV-Speicher-Förderprogramms für den Ausbau der Photovoltaik, mit ähnlichen Konditionen wie in der ersten Förderrunde.

Der zweite sehr wichtige Beschluss ist der Beschluss des 2. Nachtragshaushaltes für 2020/2021.

Warum ist er wichtig?

Wir nehmen nach sehr sorgfältiger Abwägung weitere 8,6 Milliarden Euro neue Schulden auf. Mit den 5 Milliarden aus dem ersten Nachtrag sind es dann insgesamt 13,6 Milliarden Euro.

Das ist viel Geld; dennoch haben wir uns sehr genau überlegt, wie wir es sorgsam und nachhaltig einsetzen werden, um zum einen den Auswirkungen der Corona-Pandemie begegnen zu können und darüber hinaus klug zukunftsorientierte Weichen für unser Land zu stellen.

Wofür brauchen wir das Geld?

Stabilitäts- und Zukunftspakt für die Kommunen

Die Kommunen müssen trotz Krise stark und handlungsfähig bleiben und – auch ganz wichtig – Planungssicherheit haben. Dafür haben wir einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt vereinbart.

Das heißt ganz konkret, dass wir aus rund 3 Milliarden Euro Landesmitteln

  • den Städten und Gemeinden die Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen finanzieren,
  • ihnen höhere Schlüsselzuweisungen geben,
  • 130 Millionen Euro zur kurzfristigen Beschaffung von digitalen Endgeräten für Schüler*innen bereitstellen,
  • den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Landratsämtern ausbauen und
  • weitere Kapazitäten in den Kliniken finanzieren.

Maßnahmenpaket für Stabilisierung, Nachhaltigkeit und Innovationskraft

Die Corona-Krise hat einige Prozesse beschleunigt. Insbesondere der Strukturwandel der Wirtschaft hat deutlich an Tempo zugenommen. Das bedeutet, dass wir jetzt auf diese Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagieren müssen, und dafür werden wir 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Wir haben entsprechende Maßnahmen nach zwei Kriterien ausgewählt: Trägt diese Maßnahme dazu bei, Baden-Württemberg innovationsstärker und wirtschaftlich stabiler zu machen? Und trägt diese Maßnahme dazu bei, dass unser Land morgen gesünder, nachhaltiger und CO2-neutraler ist? Am liebsten ist uns natürlich, wenn beide Kriterien erfüllt sind.

Die vier Bereiche, die wir dafür im Blick haben sind:

  1. Gesundheitsstandort Baden-Württemberg: Im Bereich der Medizintechnik, der personalisierten Medizin, und auch bei den Universitätskliniken fördern wir aktiv Innovationen. Wir bauen einen Innovationscampus Medizin und Lebenswissenschaften auf. Wir verbinden hier die Spitzenforschung mit der Anwendung und höchste Innovationsfähigkeit mit der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Gleichzeitig bauen wir die sektorenübergreifende Versorgung aus, stärken die Hochschulmedizin und unterstützen neuartige Ansätze wie etwa die personalisierte Medizin.
  2. BW Invest: Das ist ein branchenoffenes Programm, um innovative Ideen der Wirtschaft, wie beispielweise Quantencomputing, zu fördern.
  3. Transformation, Klimaschutz und Mobilität: Das sind Vorhaben, die nachhaltige Mobilität stärken, Digitalisierung grüner machen und die Ressourceneffizienz erhöhen.
  4. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz: Wir wollen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz „Made in BW“ unterstützen und damit eine zukunftsfähige Weiterentwicklung in fast allen Bereichen möglich machen. Gesundheit und Pflege, Justiz, Schule, Forschung – das sind nur einige der Bereiche, die dafür in Frage kommen.

Darüber hinaus müssen wir als Land die Steuermindereinnahmen ausgleichen, damit der Haushalt ausgeglichen ist, hier rechnen wir mit ca. 4,4 Milliarden Euro; da wir nicht wissen können, was noch auf uns zu kommt, packen wir 800 Millionen zur Sicherheit in die Risikovorsorge.

Liebe Freundinnen und Freunde, mit diesen beiden wichtigen Beschlüssen des Landtags haben wir es geschafft, wichtige grünen Zielen ein großes Stück näherzukommen. Tragt diese Information gerne auch weiter und kommt mit Fragen oder Anmerkungen wie immer gerne auf mich zu.

Herzliche Grüße

Euer
Uli Sckerl