Ausgleichsstock

In Baden-Württemberg hat sich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben seit vielen Jahren das Mittel des sog. Ausgleichstocks bewährt. Dieser hat die Aufgabe, durch Bedarfszuweisungen Gemeinden die Schaffung und Instandhaltung notwendiger örtlicher Einrichtungen zu ermöglichen. Die Regeln des Ausgleichstocks werden immer dann angewandt, wenn die Finanzierung solcher Aufgaben allein durch die Gemeinde deren Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde oder wenn besondere Belastungen vermieden werden sollen. Verwendet werden dafür Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl teilte aktuell mit, dass die Gemeinden Hemsbach und Laudenbach in diesem Jahr aus dem Ausgleichstock Zuschüsse erhalten werden. In Hemsbach wird die Sanierung der Gottlieb-Daimler-Straße, die einen Kostenumfang von 380.000 Euro hat, mit 68.000 Euro gefördert. In Laudenbach gibt es einen Investitionskostenzuschuss für den Evangelischen Kindergarten in Höhe von 118.000 Euro. Hier beträgt das Volumen der Baumaßahme 520.00 Euro.