Weitere Lockerungen beschlossen / Stufenplan BW

Gemeinsamer Rahmen zwischen dem Bund und den Ländern

Die beschlossenen Rahmenmaßnahmen des Bundes und der Ländern findet Ihr im Anhang. So wurde bspw. beschlossen, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler schrittweise wiederaufgenommen wird. Das ist in Baden-Württemberg mit den (künftigen) Abschlussklassen ja bereits geschehen. Die Verantwortung für weitere – über die im Anhang genannten Maßnahmen hinaus – wird den Ländern überlassen. Baden-Württemberg hat hierzu ein Ampelsystem entwickelt.


Öffnungen in Baden-Württemberg

Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden. Mögliche Lockerungen werden nach den oben genannten Kriterien beurteilt. Dabei steht immer der Infektionsschutz an oberster Stelle. In Baden-Württemberg gehen ja bereits seit dieser Woche wieder die Jugendlichen in die Schule, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen.

Ab dem 11. Mai:

Leichte Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Viele körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wieder geöffnet.

Weitere Schritte vor und nach Pfingsten:

4. Klassen der Grundschulen öffnen ab dem 18. Mai wieder. Kinderbetreuung öffnet ab dem 18. Mai bis zu 50 Prozent. Schrittweise Öffnung der Grund- und weiterführenden Schulen ab 15. Juni. Erste Öffnung Außengastronomie, später Innenbereich von Speisegaststätten. Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper. Freiluft-Ausflugziele mit Einlasskontrolle. In den Sommerferien wird es zudem freiwillige Lern- und Förderangebote geben.

 

Baden-Württembergisches Ampelsystem

Das konkrete Ampelsystem umfasst die drei Signalfarben grün, gelb und rot. Hier zum Download: Ampelsystem BW

Alles, was dem grünen Bereich zugeordnet ist, wurde in Baden-Württemberg bereits geöffnet oder wird in einem nächsten Schritt am 11. Mai wieder öffnen. Dazu gehören in der Stufe 0 bspw. die Friseure. Mit der Stufe 1 folgen dann ab dem 11. Mai weitere Öffnungen unter strengen Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen, die ebenfalls zum grünen Bereich gehören. Dazu zählen u.a. Outdoor-Sportanlagen für kontaktlose Sportarten wie z.B. Leichtathletik, Tennis oder Golf.

Alles, was dem gelben Bereich mit der Stufe 2 zugeordnet ist, wird – nach heutigem Stand des Infektionsgeschehens – vor Pfingsten geöffnet werden. Dazu gehört u.a. die Öffnung der Außengastronomie und der Campingplätze. Das weitere Vorgehen lautet wie folgt: Danach sind mögliche weitere Öffnungen im gelben Bereich der Stufe 3 zugeordnet. Sollte die Infektionsrate weiterhin stabil bleiben, wären dann Öffnungen möglich im Innenbereich von Speisewirtschaften und in den Schulen. Ab Pfingsten könnte dann in Stufe 4, weitere Einrichtungen aus dem Bereich Sport und Tourismus öffnen bspw. Tanzschulen.

Alles, was dem roten Bereich zugeordnet ist, kann nach heutigem Maßstab aus epidemiologischer Sicht keine konkrete Öffnungsperspektive geboten werden. Für diese Bereiche müssen aufgrund ihrer Natur stringente Hygienekonzepte erarbeitet und geprüft werden. Daher ist es zum heutigen Stand nicht abschätzbar, wann diese Bereiche wieder öffnen können.

Dieses Ampel-System folgt den folgenden Kriterien:

1. Ansteckungsrisiko: Hier stellt sich die Frage, wie hoch die Infektionsgefahr ist, wenn man einen bestimmten Bereich wieder öffnet, zum Beispiel Restaurants oder den Outdoor-Sport.

2. Es wird geprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, ein wirksames Konzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu entwickeln – als z.B. Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Maskenpflicht, wie z.B. beim Einkaufen.

3. Es wird abgeschätzt, ob eine solche Konzeption zur Risikominimierung wirksam durchgesetzt und kontrolliert werden kann. Sollten sich die Infektionszahlen dagegen wieder verschlechtern, müssten Lockerungen und Öffnungen länger bestehen bleiben oder sogar befristet wieder zurückgenommen werden.


Der Grüne Weg

Kurz und übersichtlich: Corona – Grüner Weg der Verantwortung

Hier findet man  unsere bisherigen umfassenden Unterstützungsmaßnahmen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Betriebe u.a.