Landesregierung beschließt Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im ÖPNV und im Einzelhandel

Die Landesregierung hat heute Morgen einen Grundsatzbeschluss zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im ÖPNV und im Einzelhandel gefasst. Eine entsprechende Verpflichtung soll ab 27. April 2020 eingeführt werden. Einzelheiten stehen noch aus.

Kommentar von Uli Sckerl MdL:

„Ich meine dazu: Es ist die richtige Entscheidung, dass in Baden-Württemberg künftig alle eine Schutzmaske beim Einkaufen oder Benutzen von Bussen und Bahnen tragen sollen. Ein einfaches Tuch, ein Schal oder eine selbstgebastelte Maske reichen hierfür aus. Wer einen solchen Mund-Nasen-Schutz benutzt, verringert die Infektionsgefahr für andere und leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Ausbreitung von Covid-19 im öffentlichen Raum.

Nach den ersten Lockerungen ist es Zeit für diesen nächsten Schritt: Eine Alltagsmaske, die die Infizierung unter den Bürgerinnen und Bürgern wechselseitig reduziert, trägt einen wesentlichen Teil dazu bei, die befürchtete zweite Corona-Welle zu verhindern. Damit das gesellschaftliche Leben weiter zurück zur Normalität findet, wird der nächste Schritt sein, die gesamte Bevölkerung mit Atemschutzmasken zu versorgen. Produktionskapazitäten müssen hierfür erhöht und koordiniert werden.

Für die Zukunft muss sich Deutschland aus der Abhängigkeit von ausländischen Produzenten befreien und in der Lage sein wie andere Länder einen Großteil seiner Medizingüter selbst herzustellen.“