Mehr Prävention erforderlich

Im Bundestag wurde kürzlich die Reform des Sexualstrafrechts debattiert. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der für uns in die richtige Richtung geht, aber Schwächen hat, erklärt  Franziska Brantner (MdB). Einige Gesetzesänderungen, wie die Verschiebung des Verjährungsbeginns bei sexuellem Missbrauch auf das 30. Lebensjahr oder die Klarstellungen bei sogenannten Posing-Aufnahmen und die Umsetzung von EU Recht in Bezug auf Cyber Grooming und Strafverfolgung auch deutscher Täter im Ausland, seien zu begrüßen. Darüber hinaus enthält das Gesetz jedoch Strafverschärfungen, die weit über das erforderliche Maß hinaus gehen. So soll künftig jede Herstellung einer Bildaufnahme, „die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, mit drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden können. In ihrer Rede im Plenum betonte die Parlamentarierin dass zusätzliche präventive Maßnahmen seien nötig seien. So müssten Kinder in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden, auch „Nein“ zu sagen, und von der Kita bis zur Schule geschulte AnsprechpartnerInnen haben. Daneben gelte es, die Medienkompetenz zu stärken, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Angriffen im Internet oder in den sozialen Netzwerken zu schützen. Notwendig sei „eine Kultur des Handelns“.  Mehr dazu unter:

http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2014/september/sexualstrafrecht-strafrechtsverschaerfung-geht-weit-ueber-kinderschutz-hinaus_ID_4392927.html