Mitwirkungsrecht für Tierschutz

Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Die grün-rote Landesregierung unterstützt Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere: Anerkannte Tierschutzvereine erhalten in Baden-Württemberg nun mit einem neuen Gesetz Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht. Dies ist ein „Meilenstein für die Umsetzung des Staatsziels Tierschutz“, so Uli Sckerl, stv. Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag. Anerkannte Tierschutzorganisationen können sich nun bei behördlichen Verfahren im Tierschutz früh beteiligen. So können sie noch vor dem Erlass tierschutzrechtlicher Vorschriften Stellung beziehen und Grundsatzfragen gegebenenfalls gerichtlich klären lassen.