Virtuelle Gremiensitzungen werden möglich / Entwurf von Grün-Schwarzer Landeskoalition

Die grün-schwarze Landeskoalition hat heute den Entwurf zur Änderung der Gemeindeordnung vorgelegt. Uli Sckerl war Verhandlungsführer der Grünen und sagt dazu: „Dieser Entwurf trägt eine klare grüne Handschrift. Wir konnten alle Forderungen durchsetzen, die uns wichtig sind. Es geht um eine rechtssichere Grundlage für eine handlungsfähige kommunalpolitische Verwaltung in Krisenzeiten. Es ist in diesen Zeiten absolut notwendig, dass die Kommunalparlamente handlungs- und beschlussfähig bleiben.“

Die wesentlichen Änderungen sind:

– Mit der Gesetzesänderung wird den Gemeinderäten und Kreistagen ermöglicht, durch entsprechende Änderung ihrer Hauptsatzungen, zu bestimmen, dass in einfachen Fällen und in absoluten Ausnahmesituationen notwendige Sitzungen in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden können.

– Entsprechende Ausnahmesituation sind insbesondere Naturkatastrophen (wie beispielsweise eine Pandemie) sonstige außergewöhnliche Notsituationen oder Situationen, in denen aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung von Präsenzsitzungen unzumutbar wäre.

– Bis Ende des Jahres 2020 werden solche virtuellen Sitzungen auch ohne entsprechende Änderung der Hauptsatzung möglich sein.

– Gegenstände einfacher Art, die bisher schon im Umlaufverfahren beschlossen werden konnten, dürfen ab sofort ebenfalls virtuell stattfinden.

– Eine weitere Neuerung der Gesetzesänderung ist, dass in Zukunft auch für die vorberatenden Ausschüsse Videokonferenzen möglich sind.

Die reformierte GemO wird gleichwohl nach der ersten Beratung am 29.4. am 7.5. beschlossen werden. Das Gesetz tritt danach mit Verkündung in Kraft.

Vollständige Pressemitteilung hier: PM Gemeindeordnung BW

Hier der Gesetzentwurf: Gesetzentwurf Fraktion GRÜNE & CDU