Das Land Baden-Württemberg zahlt für das Hilfsnetz für Familien und kommunale Einrichtungen eine weitere Abschlagszahlung von 100 Millionen Euro Soforthilfe. Das wurde heute beschlossen. Damit stehen den Kommunen nun insgesamt 200 Millionen zur Verfügung. Wir wollen die Kommunen damit weiterhin in die Lage versetzen, den Eltern die Gebühren der Kinderbetreuung zu erstatten.
Die anhaltende Entlastung der Familien ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Denn sie stehen gerade besonders unter Druck, Arbeiten und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Kurzarbeit oder Angst um den Arbeitsplatz kommen hinzu. Für die Monate März und April hatte das Land die Kommunen bereits mit 100 Millionen Euro Soforthilfe unterstützt.
Die weitere Abschlagszahlung ist vorgesehen für die Erstattung von Elternbeiträgen und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen. Die Kommunen sollen auch die Möglichkeit haben, ausbleibende Einnahmen an den Volkshochschulen und Musikschulen mit den Landesmitteln auszugleichen.
Gleichzeitig ist klarzustellen, dass die regulären Unterstützungsleistungen des Landes wie die Kita-Zuschüsse im Umfang von 68% und andere Zuschüsse an die Städte und Gemeinden unverändert weiterfließen.