Eckpunkte zur Inklusion

Am 24.2. wird das Kabinett den  entsprechenden Gesetzesentwurf zur schulischen Inklusion zur Anhörung freigeben.  Mit dem Schuljahr 2015/16 wird die Sonderschulpflicht in eine allgemeine Schulpflicht übergeleitet, Inklusion wird zur Aufgabe aller Schulen in Baden-Württemberg.

In der zweiten Februarwoche stellte Uli Sckerl in seiner Eigenschaft als Mitglied des Landtages und sein Kollege Gerhard Kleinböck (SPD) Lehrerinnen, Rektoren und Eltern im Weinheimer Rathaus die Eckpunkte für schulische Inklusion vor. Die beiden Abgeordneten nahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren viele Anregungen, Erwartungen und Forderungen nach Stuttgart mit. Sobald der endgültige Gesetzesentwurf vorliegt wird es in Weinheim und Ladenburg  eine weitere Anhörung von Eltern und Lehrern geben.