Bürgerbeteiligung

Die grün-rote Koalition macht jetzt Ernst mit der Absenkung der zu hohen Hürden in der Landesverfassung und Gemeindeordnung für Volks-, Bürgerbegehren und Volksabstimmungen. Im Kabinett gab es am 10.2. als ersten Schritt grünes Licht für einen Gesetzentwurf zur Änderung entsprechender Vorschriften der Gemeindeordnung. Die Änderung der Landesverfassung wird in einem 2. Schritt folgen.

„Es waren schwierige Verhandlungen einerseits mit allen Fraktionen, um eine verfassungsändernde Mehrheit für die Änderung der Landesverfassung zu erreichen. Es war aber auch nicht einfach, sich mit dem Koalitionspartner auf Reformen in der Kommune zu verständigen. Jetzt wird es uns endlich möglich sein, Baden-Württemberg auf einen vorderen Platz bei der Bürgerbeteiligung zu bringen“ erklärt Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. Er war als Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung und als Verhandlungsführer der Grünen bei den Koalitionsgesprächen maßgeblich an den nun in Gesetzesform gegossenen positiven Veränderungen beteiligt.

„Bei Bürgerbegehren wird nun das Quorum von zehn auf sieben Prozent der Wahlberechtigten gesenkt. Bei Bürgerentscheiden wird es von einem Viertel auf ein Fünftel gesenkt“, so Sckerl.

Die wichtigste Neuerung der Gemeindeordnung: Künftig können die Bürgerinnen und Bürger über Fragen der Bauleitplanung per Bürgerentscheid selbst entscheiden. Die Rechte der Gemeinderäte werden gestärkt, die Tätigkeit von Gemeinderat und Verwaltung wird für die Bürgerschaft transparenter. Jugendgemeinderäte bekommen mehr Mitspracherechte. Der in der Arbeitsgruppe ausgehandelten Kompromiss mit der Opposition macht es weiter möglich die Landesverfassung mit der notwendigen 2/3-Mehrheit zu ändern und bei Volksabstimmungen positive Veränderungen zu erreichen: „„Hier senken wir bei Volksbegehren die Hürden auf zehn Prozent, bei den Volksabstimmungen senken wir sie sogar von einem Drittel auf ein Fünftel.“ Die hohen Hürden hatten bisher dazu geführt, dass es in Baden-Württemberg noch nie eine Volksabstimmung aus der Bürgerschaft heraus gegeben habe. Zudem werde ein neues direktdemokratisches Instrument eingeführt: der Volksantrag, so Sckerl.