Die neue Corona-Hauptverordnung

Das baden-württembergische Kabinett hat heute Vormittag eine neue Corona-Hauptverordnung beschlossen. Diese wird zum 1. Juli 2020 in Kraft treten und hat dieses Mal eine ausreichende Vorlaufzeit.

Mit der Verordnung wird insbesondere darauf abgestellt, was ab 1.7.2020 noch untersagt bzw. eingeschränkt bleiben wird. Die Verordnung ist insgesamt viel besser les- und handhabbar.

Corona-VO: Corona-VO vom 23.6.2020

Begründung der Corona-VO: Corona-VO Begründung