Geld für Kunst

Bis zum 15. Juni können sich Kreative und Kulturschaffende um eine Projektförderung bewerben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein.

Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte befristet sind und nicht anderweitig durch das Land bezuschusst werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50 000 Euro.

Zu den vier Projektlinien zählen interkulturelle Kulturarbeit, kulturelle Bildung und innovative Kunst sowie ganz aktuell die Kultur im ländlichen Raum. Die Entscheidung, wer eine Förderung erhält, wird von einer unabhängigen Jury getroffen und im Herbst dieses Jahres bekannt gegeben.

Der Innovationsfonds Kunst ist im dritten Jahr bereits zu einer festen Größe in der Kunstförderung in Baden-Württemberg geworden. Bislang wurden bereits 161 Projekte mit rund vier Millionen Euro unterstützt. Damit sollen sowohl innovative künstlerische Ideen als auch Projekte auf die Beine gestellt werden, die im Kulturleben neue Akzente setzen. Dies gilt auch für Projekte der kulturellen Bildung und der Interkultur.

Infomaterial und Online-Antragsformulare gibt es unter mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen/innovationsfonds-kunst/