Gemeindeordnung

Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Städtetag über die geplante Reform der Gemeindeordnung geeinigt. Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden waren notwendig geworden, nachdem diese in den letzten Wochen sehr heftige Kritik an vielen Punkten der grün-roten Reform erkennen ließen. Während der Gemeindetag die Reform vehement und in allen Einzelteilen ablehnt, war mit dem Städtetag eine Einigung möglich. „Die Kommunalen Landesverbände sind  wichtige Partner. Wir sind gehalten, deren außergewöhnlich heftige Kritik ernsthaft zu prüfen“, sagte Uli Sckerl, der an der Ausarbeitung der Reformen maßgeblich beteiligt war. Sckerl leitete unter anderem die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Reform der Direkten Demokratie. Der Kompromiss sehe so aus, dass man in einzelnen Fragen dem Städtetag zwar entgegenkomme. „Aber die wichtigen Reformprojekte bleiben erhalten, so zum Beispiel die rechtliche Absicherung der Fraktionen“, sagte Sckerl weiter. Verzichtet werde auf eine gesetzliche Regelung über die (Nicht-)Öffentlichkeit von Sitzungen. Die Kommunalen Landesverbände billigen hingegen das von allen vier Landtagsfraktionen beschlossene Paket der Direkten Demokratie. „Dieses Paket mit Erleichterungen für Volksbegehren im Land und für Bürgerbegehren vor Ort wird nicht mehr aufgeschnürt. Bürgerbegehren und – Entscheide zu Fragen der Bauleitplanung werden erstmals in der Geschichte des Landes bürgerentscheidsfähig. Mit der Absenkung des Unterschriftenquorums für Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent und der Fristverlängerung für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats von sechs Wochen auf drei Monate wird die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einfacher.