Landtagsinfo zum Coronavirus

Eilige Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus

Ziel:

Ø  Weitreichende Maßnahmen zur Kontaktreduzierungen, um eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Ø  Behandlungskapazitäten sollen weiter erhöht und weitere Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen ergriffen werden können.
Ø  Reduktion von Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung.
Ø  Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen.
Ø  Aufrechterhaltung essentieller öffentlicher Dienstleistungen

Begründung:

Die Situation entwickelt sich sehr dynamisch und ist sehr ernst zu nehmen.

Während der Großteil der Erkrankungen mild verläuft, gibt es einen signifikanten Anteil von schweren Verläufen. Die Verläufe in anderen Ländern zeigen: Ohne entschiedene Gegenmaßnahmen wird das Infektionsgeschehen zu einer massiven Überlastung des Gesundheitssystems führen. Daher ist es zwingend erforderlich, die Erkrankungswelle durch geeignete Maßnahmen hinauszuzögern und sie möglichst abzuflachen. Dies setzt voraus, soziale Kontakte soweit als möglich zu reduzieren.

Zeitplan:

Die folgenden Maßnahmen sollen landesweit ab Beginn der kommenden Woche greifen (im Raum Freiburg aufgrund der dortigen besonderen Situation schnellstmöglich) und nach Ende der Osterferien und dem Abklingen der Influenzawelle gelockert werden.

Maßnahmen in der Bevölkerung:

  • Jeder soll versuchen, seine Kontakte auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
  • Kranke mit Atemwegssymptomen sollen konsequent zu Hause bleiben.
  • Diese Maßnahmen sind fortlaufend in geeigneter Form zu kommunizieren.

Veranstaltungen:  

  • Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern werden bereits abgesagt.
  • Der Erlass des Ministeriums wird für den Zeitraum bis nach den Osterferien auf alle öffentlichen Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern ausgedehnt.

Gemeinschaftseinrichtungen/ Schulschließungen:

  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen werden im ganzen Land bis nach den Osterferien geschlossen.
  • Es werden Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen sichergestellt (z.B. Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller Medizinprodukte, Lebensmittelproduktion und –einzelhandel, Müllabfuhr).

Unternehmen:  

  • Unternehmen werden aufgefordert, bis nach den Osterferien so weit als möglich Heimarbeit anzubieten und Freistellungen zu realisieren. Unternehmen werden aufgefordert, bis nach den Osterferien so weit als möglich Heimarbeit anzubieten und Freistellungen zu realisieren.
  • Insbesondere auch in Verwaltungen sollen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, von zu Hause aus zu arbeiten.

Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Spitze der Erkrankungswelle

  • Während des Zeitraumes der Verlangsamung des Infektionsgeschehens sind zusätzliche Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Erkrankungswelle erforderlich.

Ambulante hausärztliche Versorgung:

  • Neben der Behandlung in Akutkrankenhäusern, die nur noch für die schwer erkrankten Patienten möglich sein wird, kommt nach wie vor eine ambulante hausärztliche Betreuung in Betracht.
  • Das Testen auf SARS CoV-2 ist bei einem erhöhten Patientenaufkommen ambulant nicht mehr zielführend.
  • Sofern die niedergelassenen Ärzte das Aufkommen an Hausbesuchen nicht mehr bewältigen können, ist in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung daran gedacht, die bettlägerigen, aber nicht schwerkranken Patienten etwa in Hotels zu konzentrieren, um ihre Versorgung zu erleichtern.

Stationäre Versorgung:

  • Akutkrankenhäuser müssen ihre Kapazitäten den schwer erkrankten Patienten vorbehalten. Dies bedeutet insbesondere die Verschiebung elektiver Eingriffe und Behandlungen zur Schaffung freier Kapazitäten.
  • Die Einrichtung von Zentren zur Behandlung von COVID-Patienten sollte bedarfsgerecht umgesetzt werden.

Krankenhäusern räumlich vorgelagerte Notfalleinrichtungen:  

Zentrale Drehscheiben sind die Notfalleinrichtungen. Ihre Aufgabe ist das Sichten der eintreffenden Patienten und deren gezielte Zuweisung für die weitere Versorgung. Diese müssen entsprechend ausgestattet werden. Zur Ausstattung gehören insbesondere Büroausstattung, Medizintechnik, persönliche Schutzausstattung und ein Wartebereich.

Nachdem davon auszugehen ist, dass die Kapazitäten der Akutkrankenhäuser nicht ausreichen werden, müssen die Kapazitäten folgender Einrichtungen in die Planungen mit einbezogen und funktionstüchtig gemacht werden (Vorbereitungen dazu laufen):

o   Vor kurzem aufgegebene, noch funktionsfähige Krankenhäuser
o   Rehakliniken
o   Hotels
o   Gemeindehallen
o   Zelte, Container

Personal:

  • Personelle Verstärkung wird bereits über die Landesärztekammer akquiriert, Ruheständler um Mithilfe gebeten. 250 Ärztinnen und Ärzte haben bereits zugesagt.
  • Das MWK prüft den Einsatz von Medizinstudierenden in den klinischen Semestern.
  • Eine Voraussetzung für den Einsatz zusätzlicher Kräfte ist deren Ausstattung mit der persönlichen Schutzausstattung; das SM ist intensiv dabei, die Angebote auf dem Weltmarkt zu prüfen und entsprechende Beschaffungen in Abstimmung sowohl mit den Krankenhäusern als auch mit der KV sowie mit dem Bund zu tätigen.

Schutz von gefährdeten Bevölkerungsgruppen:

  • Die Handlungsempfehlungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen werden weiterentwickelt und verstärkt kommuniziert.
  • Konzepte für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden noch stärker ausdifferenziert und lageorientiert angepasst.