Neue Landesbauordnung

Die neue Landesbauordnung (LBO) ist am 1. März 2015 in Kraft getreten. Sie legt ein stärkeres Gewicht auf soziale und ökologische Aspekte beim Bauen. „Gesellschaftliche Entwicklungen wie der demographische Wandel und oder ein anderes Mobilitätsverhalten werden aufgegriffen. Der Klimaschutz soll beim Bauen eine größere Rolle spielen“, erläuterte Uli Sckerl die neuen Regelungen. Sie führten zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff.
Bei Neubauvorhaben werde künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht. Künftig müssen bereits in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen einer Etage barrierefrei erreichbar sein. Außerdem müssen in diesen Wohnungen die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Diese Änderung werde das Wohnen für behinderte Menschen deutlich erleichtern, da dann die notwendigen Bewegungsflächen für die Benutzung mit normalen Rollstühlen vorhanden sind.
Auch in Mischgebäuden sind nun Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Gebäude mit Wohnungen wird in angemessener Weise erhöht. Gleichzeitig können die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben
Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und
erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch
hochwertigen Baustil gesetzt.
Eine verfahrensrechtliche Änderung in der LBO ist die Beschränkung des so genannten Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die Vorgaben des Bebauungsplans genau einhalten, so dass keine Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig sind.
Mobilfunkbetreiber müssen die Errichtung baurechtlich verfahrensfreier Mobilfunkantennen mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde anzeigen.