Schutz für Nichtraucher

Gaststättenbetreiber und Ordnungsämter im Südwesten haben künftig mehr Klarheit, wenn es um die Einhaltung und Kontrolle des Nichtraucherschutzes geht. „In einer Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass einige der Regelungen nicht oder mangelhaft umgesetzt werden. Daher war es an der Zeit die Hinweise zur Umsetzung zu überarbeiten und die Ordnungsbehörden anzuweisen diese regelmäßiger und strikter zu kontrollieren“, sagte Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Künftig wird allein die Raumgröße als Kriterium dafür gelten, ob ein Raum Haupt- oder Nebenraum ist, in dem unter bestimmten Umständen geraucht werden darf. Die Tür zwischen beiden Räumen muss nun geschlossen bleiben und darf nur zum Betreten oder Verlassen geöffnet werden. Eine Untersuchung hatte gezeigt, dass viele Türen dauerhaft offen standen oder der größere Raum als Nebenraum deklariert wurde. Das Gesetz gilt jetzt auch für Shisha-Cafés, sofern dort tabakhaltige Produkte konsumiert werden. Außerdem ist das Rauchen nun auch in Cafés in Einkaufspassagen oder Einkaufszentren untersagt, auch wenn diese die Türen zum Außenbereich komplett öffnen können.