Unterkünfte für Asylbewerber

Die zukünftigen Unterkünfte für Asylbewerber an der Heppenheimer Strasse sollen den Wünschen der BewohnerInnen wie den AnwohnerInnen Rechnung tragen – so die GAL. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nahm der GAL-Vorstand ausführlich Stellung und befürwortete insbesondere eine humane und nachbarschaftsverträgliche Bauweise. In dem Schreiben heißt es:

….. „der vorgelegte Entwurf entspricht nur in Teilen unseren Vorstellungen einer humanen Flüchtlingsunterkunft. Auch wenn es sich nur um ein Übergangswohnheim handeln wird, so sollte es doch gute Voraussetzungen bieten für ein gedeihliches Zusammenleben. Gemeint sind hier sowohl das Zusammenleben der Flüchtlinge als auch die Möglichkeiten zu positiven Interaktionen zwischen Flüchtlingen und Bewohnern der Kolpingstraße.

Außerdem sind wir überzeugt, dass eine ansprechende Unterkunft die Bereitschaft der Weinheimer Bürgerschaft steigert, sich mit Hilfen für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Schließlich steht es unserer Stadt gut an, auch äußerlich zu zeigen, dass hier Fremde willkommen sind.

Natürlich akzeptieren wir, dass mit den begrenzten finanziellen Mitteln nur einfache Gebäude entstehen können. Außerdem ist uns bekannt, dass der Rhein-Neckar-Kreis als Bauherr entscheiden wird.

Die Stadt Weinheim kann aber auf zwei Wegen Einfluss nehmen:
I. Im Bebauungsplanverfahren steht ihr die Planungshoheit zu. Das betrifft alle in einem solchen Plan üblichen Festsetzungen wie der Art der Nutzung und der Ausnutzung der Fläche für die Bebauung.

II. Außerdem soll die der Stadt Weinheim gehörende Fläche an den Rhein-Neckar-Kreis verpachtet werden. Dieser Pachtvertrag sollte Vorgaben enthalten, die es für uns als Bürgerschaft sicherstellen, dass hier eine wohnliche und der Gemeinschaft dienliche Unterkunft entsteht. Die Besichtigung der Unterkunft in Sinsheim und die Darlegungen des dortigen Sozialpädagogen haben verdeutlicht, dass zu viele Flüchtlinge auf engem Raum zu Problemen führen, die durch bauliche Maßnahmen vermieden werden können. Auch die Darstellungen der Bürgerinitiative „Fremde als Gäste willkommen heißen“ hat mit dem Vergleich aus Offenburg klargemacht, dass kleinere Wohneinheiten eine Voraussetzung sind für konfliktarmes Zusammenleben.

Das ist auch leicht vorstellbar und auch deshalb empfehlenswert, weil Folgekosten z.B. für die Instandhaltung vermieden werden.

Im Folgenden wird zunächst auf den Bebauungsplan eingegangen. Die Punkte, die hier nicht festgelegt werden können, sind dann im Pachtvertrag darzustellen.

 

1. Personenzahl pro Unterkunftsort:

Die Fläche an der Heppenheimer Straße darf insgesamt nur für maximal 100 Personen genutzt werden. Noch besser wäre es, wenn ca. 70 Personen pro Standort geplant wären. Es sollten sich also noch zwei weitere, eben auch kleinere Standorte in Weinheim finden für insgesamt ca. 200 Personen.

 

2. Größe der Wohneinheiten

Es ist darauf zu achten, dass nur Wohneinheiten für 15 bis max. 20 Personen entstehen können. Es sollten also eigene Eingänge zu kleineren Wohneinheiten von bis zu 5 Zimmern bestehen. Statt der jetzt im Planentwurf vorhandenen beiden Gebäude mit je nur einem Zugang sollten also eher dem kleine Einheiten mit Reihenhauscharakter entstehen. Damit wäre auch zu erreichen, dass diese Wohnungen auch als übliche Sozialwohnungen zu nutzen sind und nicht nur vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft. Daran sollte sich der Standard orientieren.

 

3. Ausstattung:

Zu jeder Wohneinheit gehören die Küche, ein Gemeinschaftsraum sowie Sanitärräume. Neben den eigentlichen Wohn- und Schlafräumen müssen genügend Räume für Versammlungen oder Unterricht vorhanden sein. Diese sollten je einer Gebäudeeinheit zugeordnet sein.

 

4. Gebäudegröße und Stellung:

Die Gebäude sollen nicht so groß werden wie im Entwurf vorgesehen, zumindest ist eine Gliederung mit einzelnen Eingängen vorzusehen. Und sie sollen weder nach Variante 1 noch nach Variante 2 angeordnet werden. Unser Vorschlag orientiert sich an Variante 2, dessen nördliches Gebäude in Ost-Westrichtung bleiben könnte, mit anderer Untergliederung (s.o.). Statt des anderen großen Gebäudes in Nord-Südrichtung sind aber zwei oder drei Einzelgebäude jeweils am Rand des Grundstücks anzuordnen. So bleibt eine größere Fläche für den inneren Bereich, der teils als Spielplatz, teils als Treffpunkt zu gestalten ist.

Zu beachten ist, dass die Gebäude nicht als abschottender Riegel hervortreten dürfen, weder gegen die Bebauung der Kolpingstraße noch gegen die Heppenheimer Straße.

 

5. Offene Zugänge

Zugangsmöglichkeiten soll es daher geben zur Heppenheimer Straße hin ebenso wie zu Kolpingstraße. Auch zum südlich gelegenen Bolzplatz soll ein direkter Zugang möglich sein. Dieser Platz bietet sich als gemeinsame Spielfläche an für alle Kinder des bestehenden und auch des zukünftigen Wohngebiets.

 

6. Spielflächen:

Neben den Gebäuden müssen auch gestaltete Spielflächen vorhanden sein, im Plangebiet und auch außerhalb (Bolzplatz). Diese sollten attraktiv und vor allem so strukturiert sein, dass sich auch Kinder aus dem angrenzenden Wohngebiet eingeladen fühlen. Gerade über die Kinder funktioniert Integration und Sprachförderung am einfachsten.

Wir erhoffen eine ausgewogene Planung, die den Wünschen aller Beteiligten nach Möglichkeit Rechnung trägt: Der Anwohner wie auch der Flüchtlinge, aber auch der gesamten Weinheimer Bürgerschaft. Ferner sehen wir auch die Notwendigkeit, die Kosten für den RNK im Rahmen zu halten. Genau deshalb sollten auch energetische Gesichtspunkte beachtet werden. Zudem hilft eine sorgsame und für kleine Wohngruppen gestaltete Umgebung, die Folgekosten gering zu halten. Ferner sollte nach Möglichkeit auf sprachliche Übereinstimmungen innerhalb der Wohngruppen geachtet werden“.