Zweite Erstaufnahmestelle

Baden-Württemberg reagiert auf den ständig wachsenden Flüchtlingsstrom und will bis zu 1000 Asylsuchende in
einer ehemaligen Bundeswehrkaserne auf der Schwäbischen Alb unterbringen. Die Gebäude der Zollernalb-Kaserne in Meßstetten
(Zollernalbkreis) seien gut geeignet, um neu ankommende Flüchtlinge vorübergehend unterzubringen, teilte das Integrationsministerium vor kurzem mit.

Bislang gibt es nur eine einzige Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Baden-Württemberg, nämlich in Karlsruhe mit einer Außenstelle in Mannheim. Dort können bis zu 2700 Menschen nach ihrer Ankunft in Baden-Württemberg für einige Wochen unterkommen. Doch wegen der vielen Krisengebiete weltweit hat das Land in der ersten Jahreshälfte schon 60 Prozent mehr Asylbewerber bewältigen müssen als im Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr werden 23 000 neu ankommende Flüchtlinge erwartet. Die Stadt Karlsruhe prangert deshalb unmögliche Zustände bei der Unterbringung in der Erstaufnahmestelle an.

Um darauf kurzfristig zu reagieren, will die Landesregierung nun 500 bis 1000 Flüchtlinge in der Zollernalb-Kaserne unterbringen. Die Gebäude, in denen bis vor wenigen Wochen noch 840 Soldaten untergebracht waren, seien modern und könnten sofort von Flüchtlingen bezogen werden, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Unterbringung in Meßstetten soll bis 2016 befristet sein – bis dahin will das Land einen endgültigen Standort finden.

Mit dem Entschluss für Meßstetten wirft das Ministerium fürs Erste auch den Vorsatz über Bord, möglichst keine riesigen Gemeinschaftsunterkünfte in entlegenen Regionen einzurichten. Zuletzt hatten sich Mannheim und Freiburg als Standort einer zweiten Erstaufnahmestelle ins Gespräch gebracht. Doch die Zeit reicht nicht.

In der Zweigstelle der LEA in Mannheim haben bis zu 750 Menschen Platz – um sie auf 1000 aufzustocken, müsste umgebaut werden. In Freiburg geht es um die Polizeiakademie. Diese Gebäude werden nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums aber erst im Herbst 2016 frei. «Was dann passiert, muss das Kabinett entscheiden.»