Einstellung zweiter Klasse

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 29.10.2014 ein über 2 Jahre andauerndes Ermittlungsverfahren gegen Stefan Mappus wegen Verdachts der Untreue zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Gleichzeitig wurden Verfahren gegen die früheren Landesminister Rau und Stächele sowie den Mappus-Intimus und Ex-Banker Notheis wegen Beihilfe zur Untreue eingestellt. Das Ermittlungsverfahren war im Juli 2012 nach einem Bericht des Rechnungshofes Baden-Württemberg eingeleitet worden. In diesem Bericht waren Indizien und Fakten benannt, die die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen zwingend veranlassen mussten. Landtagsabgeordneter Uli Sckerl erreichen immer wieder Anfragen. Eine der am meisten gestellten Fragen ist, ob wir denn nun mit dem Untersuchungsausschuss letzten Endes doch noch verloren hätten?

Seine Einschätzung: „Mit dem Untersuchungsausschuss (UA), der am 26.6.2014 seine Arbeit abgeschlossen hatte, hat diese Verfahrenseinstellung nichts zu tun. Das Ermittlungsverfahren war vom Untersuchungsausschuss nicht veranlasst worden. Ein UA hat im Strafrecht keine Zuständigkeiten.

Die Einstellung ist übrigens eine „Einstellung 2. Klasse“, weil nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt die Beschuldigten ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg verletzt haben, indem sie am 06.12.2010 den Aktienkaufvertrag unterschrieben haben, ohne die landeshaushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten, die eine genaue Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes vor Unterzeichnung des Vertrages verlangt hätten. Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Dies ist aber zwingende Voraussetzung des Untreuetatbestandes. Ein fahrlässiges Verhalten ist nicht strafbar.

Die Erkenntnisse des EnBW-Untersuchungsausschusses bleiben in vollem Umfang bestehen:
Der EnBW-Deal ist und bleibt ein schlechtes Geschäft für das Land und ein Armutszeugnis für die wirtschaftspolitische Kompetenz der CDU. Bis heute müssen die Steuerzahler drauflegen.

Die zentrale Erkenntnis des Staatsgerichtshofes und des Untersuchungsausschusses bleibt, dass der politische Flurschaden gewaltig ist, den dieser „Geheimdeal“ angerichtet hat. Mappus hat die Verfassung gebrochen, er hat den Landtag umgangen, den Sachverstand der Verwaltung ignoriert und ohne jede Not einen überhöhten Preis bezahlt. Für die Klage des Landes bei einem europäischen Schiedsgericht, um wenigsten einen Teil der verschwendeten Steuergelder zurückzuholen, hat diese strafrechtliche Entscheidung daher keinen Einfluss.
Ob Mappus in einem weiteren Zivilverfahren gegen die Anwaltskanzlei, die 2010 für das Land den EnBW-Deal rechtlich begleitet hat, Schadenersatz geltend machen kann, ist völlig offen.