Es gibt eine Reihe von aktualisierten Corona-Verordnungen des Landes.
Die wichtigsten sind…
1) VO Einzelhandel: Corona-VO Einzelhandel
2) VO private Veranstaltungen: Corona-VO private Veranstaltungen
Zusätzlich wurde heute auch die sog. Corona-Rahmen-VO angepasst: Corona-Rahmen-VO
Wesentlicher Inhalt der Anpassung sind die Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2020 (ursprünglich 15.06.2020) und weitere Einzelheiten:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet (bisher: eigener und ein weiterer Haushalt).
Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums (§ 3 Abs. 2): Künftig dürfen sich bis zu 20 (bisher: zehn) Personen aus mehreren Haushalten treffen oder Verwandte ohne zahlenmäßige Beschränkung.
Die Verordnungsermächtigung für die Erlaubnis sowie Hygienevorgaben für Veranstaltungen wird auf bis zu 500 Teilnehmer erweitert (bisher 100).
Die Verordnungsermächtigung für Hygienevorgaben für Bäder wird auf Saunen erweitert.
Ab 15.6. wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.
Die Rahmenverordnung und die zahlreichen Einzel-Verordnungen werden derzeit allesamt überarbeitet mit dem Ziel der deutlichen Verschlankung und Bündelung und damit einer besseren Handhabung. Künftig sollen die Verordnungen im Wesentlichen definieren, was untersagt oder eingeschränkt bleibt, so dass im Gegenzug alles andere als „erlaubt“ zu werten ist. Das neue „Verordnungswerk“ wird am 23.6.2020 vorliegen. Dann dürfte auch die momentane Unübersichtlichkeit zu Ende sein.