Neue Gemeindeordnung

Am 27. März endet die Frist zur Anhörung der neuen Gemeindeordnung. Nutzt die Zeit. Beteiligt Euch im Internet.

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kommunalis,

derzeit befindet sich der grün-rote Gesetzentwurf zur Reform der Kommunalverfassungen (Gemeinde- und Landkreisordnung) in der Anhörung. Diese findet auch im Internet auf der Beteiligungsplattform der Landesregierung statt:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/kommunalverfassung/

Hier kann der Gesetzentwurf kommentiert und bewertet werden. Die Frist für die Abgabe von Anregungen endet am Freitag, 27. März um 12 Uhr.
Derzeit gibt es eine regelrechte Kampagne der Kommunalen Landesverbände, die bekanntlich von den Bürgermeistern dominiert werden, gegen das neue Gesetz. Sie sind gegen eine Stärkung des Gemeinderats und der Bürgerbeteiligung. Damit nicht nur die Kritik der Bürgermeister die Anhörung dominiert, bitte ich Euch, den Gesetzentwurf jetzt mit einem eigenen Beitrag zu kommentieren.

Hier ein kurzer Text, der die geplanten Änderungen der Kommunalverfassung nochmals zusammengefasst darstellt:

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung möchten wir die Arbeit für im Gemeinderat und Kreistag modernisieren und attraktiver gestalten. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

·        Fraktionen im Gemeinderat und Kreistag: Erstmals führen wir den Begriff der Fraktionen in die Gemeinde- und Landkreisordnung ein. Bislang kannten weder Gemeinde-, noch Landkreisordnung die Fraktionen. An den Status einer Fraktion sind darüber hinaus weitere Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten geknüpft:
o   Veröffentlichungsmöglichkeit im Amtsblatt: Die Fraktionen erhalten künftig die Möglichkeit, im Amtsblatt ihre Position zu kommunalpolitischen Themen zu veröffentlichen. Bislang war das in Baden-Württemberg nicht vorgesehen.
o   Budget für Geschäftsausgaben: Die Fraktionen erhalten für ihre Fraktionsarbeit ein kleines Budget.
o   Thema auf die Tagesordnung: Die Fraktionen können Themen auf die Tagesordnung setzen lassen.
Insgesamt sollen die Ratsfraktionen deutlich mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten erhalten.

·        Ferner verbessern wir die Transparenz im Gemeinderat und Kreistag und erleichtern die Arbeit in den Gremien:
o   Sitzungsvorlagen sind künftig in der Regel sieben Tage vorher zu versenden. Dadurch haben die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und Kreistagsmitglieder ausreichend Zeit, die Unterlagen zu studieren.
o   Künftig kann ein Sechstel der Gremiumsmitglieder oder eine Fraktion ein Thema auf die Tagesordnung setzen. Bislang war das Quorum bei einem Viertel sehr hoch.
o   Die Tagesordnung der Sitzungen sowie die Sitzungsvorlagen sind künftig im Internet zu veröffentlichen. Bislang gab es hierzu keine Vorgabe. Durch die Bereitstellung im Internet haben mehr Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Gemeinderatsarbeit zu informieren. Ebenso sind Beschlüsse des Rates zu veröffentlichen. Damit schaffen wir mehr Transparenz.
o   Vorberatende Sitzungen können künftig öffentliche durchgeführt werden. Dadurch zieht mehr Transparenz in die Gremienarbeit ein.
o   Jugendliche erhalten die Möglichkeit, einen Jugendgemeinderat oder eine andere Form der Jugendvertretung (zB Jugendforum) zu beantragen. Der Jugendgemeinderat erhält dann ein Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat.
o   Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und Kreistagsmitglieder erhalten künftig neben einer Aufwandsentschädigung auch die Kosten für die Betreuung von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erstattet. Dadurch schaffen wir ein Mehr an Vereinbarkeit von Familie und politischer Gremienarbeit.

·        Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wird erweitert, indem beim Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent (statt zehn Prozent mit nach Gemeindegrößen gestaffelten Höchstgrenzen) und bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent (statt bisher 25 Prozent) gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats von sechs Wochen auf drei Monate verlängert wird, der Anwendungsbereich um den verfahrenseinleitenden Beschluss im Bauleitplanverfahren (regelmäßig der Aufstellungsbeschluss) erweitert und das Verfahren näher ausgestaltet wird. Zudem werden Bürgerantrag und Bürgerversammlung zu Einwohnerantrag und Einwohnerversammlung. Dadurch werden Einwohnerinnen und Einwohner antragsberechtigt, insbesondere Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines „Europäische Union“-Mitgliedstaates haben, werden einbezogen. Die diesbezüglichen Quoren werden abgesenkt und die Fristen für die Antragstellung verlängert.

Der vollständige Gesetzentwurf steht im Internet und kann unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/kommunalverfassung/ kommentiert und bewertet werden. Die Frist für die Abgabe von Anregungen endet am Freitag, 27. März um 12 Uhr.

Bitte nutzt diese Möglichkeit.

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Gerne an : hans-ulrich.sckerl@gruene.landtag-bw.de