Sckerl bleibt

im Untersuchungsausschuss Schlossgarten, CDU/FDP-Antrag entbehrt jeder Grundlage.

Die Fraktionen von Grünen und SPD im Untersuchungsausschuss Schlossgarteneinsatz II haben heute den Antrag von CDU und FDP abgelehnt, den Obmann der Grünen Uli Sckerl aus dem Ausschuss auszuschließen. Zuvor hatte die Landtagsverwaltung in einer Stellungnahme festgestellt, dass die einschlägigen Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetz (UAG) auf den grünen Abgeordneten gar nicht zutreffen können.

„Das ist ein erneutes und durchsichtiges Manöver der CDU, um die Arbeit des Ausschusses zu torpedieren. Wir haben die Aufgabe, auf Grundlage des Einsetzungsantrages des Landtages, Beweise zu erheben. Davon lassen wir uns nicht beirren“, sagte SPD-Obmann Sascha Binder.

Uli Sckerl  kritisierte das Vorgehen der Opposition: „Es werden längst bekannte und in mehreren Landtagsdebatten wiederlegte Vorwürfe gegen mich zum wiederholten Male aufgetischt. Entscheidend ist, dass die Angriffe erneut ins Leere gehen. Im Gesetz ist klar geregelt, dass eine Person dann nicht Mitglied in einem Untersuchungsausschuss sein kann, wenn sie an den untersuchenden Sachverhalten unmittelbar beteiligt war.“ Für diesen Untersuchungsausschuss bedeutet das, dass ein früheres Mitglied der Landesregierung oder aber eine damals führende Persönlichkeit der Polizei, die beide unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, nicht Mitglied sein könnten. „Die Erledigung von Kernaufgaben eines Abgeordneten, wie das Einholen von Informationen oder auch politische Äußerungen, selbstverständlich auch in Büchern, gehört offensichtlich nicht zu diesen Hindernissen“, sagte Sckerl weiter. Genau das unterstelle aber die CDU. „Die Aufklärung der Hintergründe des 30.09.2010 ist für die CDU stets ein Dorn im Auge gewesen. Diese Aufklärung soll offensichtlich mit allen Mitteln verhindert werden“, stellten die beiden Obmänner der Koalitionsfraktionen übereinstimmend fest.

 

 

Hintergrund:

 

  • Das Buch „Mit Kanonen auf Spatzen“ ist im Februar 2011 erschienen und bezieht sich auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens abgeschlossenen Untersuchungsausschuss Schlossgarten I. Der fünfseitige Rückblick von Uli Sckerl auf die Arbeit in diesem Ausschuss erfolgte ohne Honorar oder Gewinnbeteiligung. Daher besteht kein wirtschaftliches Eigeninteresse am Untersuchungsgegenstand des neuen UA Schlossgarten II.
  • Das Grußwort zum „Bürgertribunal zum 30. September 2010“ stammt vom 29. September 2011. An der Veranstaltung des Bürgertribunals hat Sckerl nicht teilgenommen. Auch hier gab es kein Honorar.
  • Die Abgeordnetenbriefe von Sckerl an den Minister Stickelberger aus den Jahren 2011 und 2012 waren schon Thema in verschiedenen parlamentarischen Anfragen von Löffler und der FDP – heraus kam dabei nichts. (Nummern aller Anfragen zur behaupteten Einflussnahme: 15/4957, 15/5095, 15/5143, 15/5200, 15/5201, 15/5222, 15/5230, 15/5231, 15/5233 und 15/5236). Der Inhalt der Briefe hat zudem mit dem Einsetzungsauftrag beider Untersuchungsausschüsse zum Polizeieinsatz nichts zu tun. Abgeordnetenbriefe gelten nach der Geschäftsordnung des Landtages außerdem als übliches Instrument zur Informationsbeschaffung.

 

 

Steffen Becker, · stv. Pressesprecher                                                                                                 Sven Plank · stv. Pressesprecher

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